Praxis für Naturheilkunde und Schmerztherapie

Kosten - Klarheit von Anfang an

Die Kosten für naturheilkundliche Therapien orientieren sich generell an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), die einen unverbindlichen Rahmen für die Abrechnung darstellt. Sie werden bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Heilpraktikerleistungen sind für gesetzliche Versicherte somit i.d.R. reine Selbstzahlerleistungen.

 

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über eine Kostenerstattung Ihrer Behandlung.

 

Die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgt auf Basis eines Behandlungsvertrages, den ich zu Beginn mit Ihnen abschließe und ist unabhängig von der Kostenerstattung Ihrer jeweiligen Krankenkasse.

 

Die Kosten für die Behandlung können Sie bequem im Anschluss in bar oder bei eventuellen Folgebehandlungen auch per Rechnung bezahlen. Alle Laborleistungen werden direkt von Seiten des Labors mit Ihnen abgerechnet.

 

Eine allgemeine Orientierung bzgl. der Erstattung bei unterschiedlichen Krankenkassen:

 

Privatkrankenversicherte

Privatkrankenkassenversicherte sollten genau in Ihren Versicherungsunterlagen prüfen, wie der Leistungsträger die Erstattung der Heilpraktikerkosten übernimmt. Grundsätzlich können sich Privatkrankenkassenversicherte an der GebüH orientieren.

 

Beihilfeversicherte

Beihilfeversicherte können sich an der GebüH orientieren.

 

Versicherte der Postkrankenkasse B können sich an der GebüH orientieren. Allerdings streicht die Beihilfe immer mehr Leistungen aus den Erstattungstabellen. Bitte klären Sie ggf. die Details mit Ihrer Beihilfestelle.

 

Zusatzversicherte

Patienten, die zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung über eine private Krankenversicherung, die den Heilpraktiker miteinschließt verfügen, müssen die genauen Bedingungen aus Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen.


Je nach Versicherer variieren die Leistungen von einer Erstattung aller Heilpraktikerkosten, der Erstattung aller Heilpraktikerkosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag oder auch einer Erstattung eines Prozentsatzes der Heilpraktikerkosten bis zu einem Höchstbetrag.

 

Gesetzlich Krankenversicherte

Die Leistungsträger der gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur – durch die rechtlichen Bestimmungen, denen sie unterliegen – mit Ärzten, Krankengymnasten und Masseuren, mit denen sie Verträge und Vereinbarungen über die Kassenärztliche Vereinigung getroffen haben, abrechnen. In Sonderfällen kann, wenn die gängigen anerkannten schulmedizinischen Methoden versagen, mit einem Attest eines unabhängigen Arztes eine Ausnahme gemacht werden, die im Einzelfall entschieden wird.

Einige Krankenkassen gewähren den Versicherten Boni, die sie auch für Leistungen von Heilpraktikern in Anspruch nehmen können. Die Krankenversicherungen erstatten üblicherweise 80 Prozent der Rechnung, aber nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Dieser liegt je nach Krankenversicherung zwischen 100 und 300 Euro im Jahr. Ferner bieten einige gesetzliche Krankenkassen Krankenzusatzversicherungen an, welche die gesamten Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker übernehmen.

Ansonsten müssen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen die Heilpraktikerkosten selbst übernehmen.